Deine Arbeit. Deine Rechte.
Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS).
Wir beraten ausländische Beschäftigte aus EU-Ländern in Sachsen zum Arbeits- und Sozialrecht.
Legale Arbeit unter fairen Bedingungen und Gleichbehandlung aller Beschäftigten in Sachsen
Unter diesem Motto unterstützt die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) alle Arbeitnehmenden aus EU-Mitgliedsländern, die in Sachsen ihre Tätigkeit ausüben oder es konkret planen. Es werden in Sachsen angestellte sowie nach Sachsen entsandte Arbeitnehmenden beraten.
Im Mittelpunkt der Beratung stehen Fragen des Arbeitsrechts (Arbeitsvertrag, Lohnansprüche/Mindestlohn, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kündigung, Unterschiede zwischen echter und Scheinselbstständigkeit usw.) und Sozialrechts (Kindergeld, Arbeitslosengeld, Kranken-und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Familienleistungen usw.). Es handelt sich um eine kostenlose Erstberatung, sie umfasst keine gerichtliche Vertretung.
Informationen
Informationen für Arbeitnehmende
Informationen für Entsandte
Informationen für Selbstständige
Häufig gestellte Fragen zum Beratungsangebot
Wobei kann mir die BABS helfen?
Wir beraten Dich zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Dafür prüfen wir Dein Anliegen, den Sachverhalt und Deine Unterlagen. Anschließend erklären wir Dir, welche Möglichkeiten Du hast und welche Ansprüche möglicherweise bestehen.
Falls nötig, können wir eine Geltendmachung oder einen Widerspruch für Dich formulieren. Du reichst das Schreiben anschließend selbst ein, da wir nicht berechtigt sind, eine Vollmacht entgegenzunehmen.
Wobei kann mir die BABS nicht helfen?
Wir füllen keine Anträge für Dich aus und stellen auch keine Anträge in Deinem Namen.
Wir vertreten Dich nicht vor Gericht und erheben keine Klage für Dich. Wir unterstützen Dich aber mit Informationen, Kontakten und Mustern, die Dir bei den nächsten Schritten helfen.
Wir können Deinen Lohn, Deine Steuern oder Deine Versicherungsbeiträge nicht berechnen. Außerdem bieten wir keine Dolmetsch- oder Übersetzungsdienste an.
Die Beratung bei der BABS ist eine Erstberatung. Wir geben Dir eine erste Orientierung zu Deinem Anliegen.
Vertritt mich die BABS gegenüber Arbeitgeber, Behörden oder vor Gericht?
Nein. Wir vertreten Dich weder gegenüber Deinem Arbeitgeber oder Behörden noch vor Gericht. Wir beraten Dich und unterstützen Dich dabei, Dein Anliegen selbst zu klären.
Ist die Beratung kostenlos?
Ja. Die Beratung bei der BABS ist kostenlos.
Was ist, wenn ich außerhalb Sachsens beschäftigt bin und ein arbeitsrechtliches Problem habe?
Wenn Du außerhalb Sachsens beschäftigt bist, können wir Dich in der Regel nicht beraten. Wir geben Dir aber gerne Kontakte zu Beratungsstellen in dem Bundesland, in dem Du beschäftigt bist.
Kann ich mich auch an die BABS wenden, wenn ich aus einem Land außerhalb der EU komme?
Die BABS berät ausschließlich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Wenn Du aus einem Drittstaat, also aus einem Land außerhalb der Europäischen Union, kommst, können wir Dich leider nicht selbst beraten. Wir geben Dir aber gerne Kontakte zu einer zuständigen Beratungsstelle, an die Du Dich wenden kannst.
Was mache ich, wenn die BABS für mein Anliegen nicht zuständig ist?
Die BABS berät zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Wenn Dein Anliegen einen anderen Rechtsbereich betrifft, zum Beispiel Mietrecht, Familienrecht oder Strafrecht, können wir Dich dazu nicht selbst beraten. Wir nennen Dir aber nach Möglichkeit eine passende Beratungsstelle, Behörde oder andere zuständige Anlaufstelle, zum Beispiel Gewerkschaften oder Rechtsanwälte.
Deine Arbeit. Deine Rechte.
Beratung für ausländische Beschäftigte aus EU-Ländern in Sachsen zum Arbeits- und Sozialrecht.
Beraten
Du brauchst Beratung wegen eines arbeitsrechtlichen Problems? Dann ruf uns an oder schreibe uns eine Mail.
Helfen
Du hattest einen Arbeitsunfall und weißt nicht, was zu tun ist? Melde dich schnell bei uns. Wir helfen gerne.
Vernetzen
Du suchst Kontakt zur zuständigen Gewerkschaft in Sachsen? Dann melde dich, wir stellen den Kontakt her.
Kontakte
Wir beraten persönlich, schriftlich oder telefonisch in deutscher, tschechischer, slowakischer, polnischer, ungarischer, rumänischer und englischer Sprache.
Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen wird gefördert von
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.